AZAV Zertifizierung oder Trägerzulassung.

Unsere Beratung hilft Unternehmen die AZAV Zertifizierung als Trägerzulassung erfolgreich zu erreichen.

AZAV Zertifizierung im Bildungswesen

Mit einer AZAV-Zertifizierung können aus- & weiterbildende Unternehmen ihre angebotenen Kurse von staatlichen Kostenträgern finanzieren lassen. Dafür erhalten die Kursteilnehmenden sogenannte Bildungsgutscheine mit denen sie sich beruflich aus- & weiterbilden können. Auch die Verwendung für berufliche Eingliederungsmaßnahmen sind je nach Bildungsgutschein möglich.

Bei einer AZAV Zertifizierung wird fachlich korrekt von einer Trägerzulassung gesprochen. Zugelassene Träger können dann entsprechende Maßnahmen gemäß der oben beschriebenen Fachbereiche beantragen und passende Schulungsangebote durchführen. Ausstellende Kostenträger sind regulär die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder der Rentenversicherungsträger.

Da die Fortbildungen somit aus staatlichen Geldern finanziert werden und beruflichen Erfolg der Teilnehmenden sichern sollen, benötigen die Bildungseinrichtungen ein AZAV-Qualitätsmanagementsystem. Dieses entspricht im ersten Schritt der beschriebenen Trägerzulassung. Ist das QM-System erfolgreich implementiert kann der Träger, also die Bildungseinrichtung, dieses für beliebig viele Fortbildungskonzepte in Form von zulassungspflichtigen Maßnahmen verwenden.

AZAV Zertifizierung und Zulassung

Ablauf der AZAV Trägerzulassung

Die AZAV-Trägerzulassung bedarf also einiger Vorbereitung zur Sicherstellung der organisatorischen Anforderungen an Bildungseinrichtungen. Damit die Kostenträger an Kursteilnehmer die Bildungsgutscheine ausgeben können, wird zunächst somit das AZAV-Träger-Zertifikat von einer akkreditierten Gesellschaft benötigt. Mit unserer AZAV-Beratung erhalten Kunde eine individuelle QM-Dokumentation, die in verständlicher Form die Inhalte der Trägerzulassung in deutscher Sprache darstellt und umsetzt. Zunächst strukturieren wir das Projekt und erläutern verständlich die Kernthemen der Zertifizierung wie bspw. Vorgaben an Personal- und Raumstandards, Dokumentationsmethoden sowie das Zulassungsverfahren. Dieses endet mit dem Bestehen einer entsprechenden Auditierung durch eine Zertifizierungsgesellschaft. Darin werden u.a. folgende Inhalte des QM-Trägersystems geprüft:

  • Berücksichtigung von arbeitsmarktlichen Entwicklungen und Arbeitsmarktrelevanz
  • Lenkung der Methoden und Materialien von Lehrkonzepten
  • Konzept zur Förderung des Lernprozesses
  • Evaluation Lernprozesse der Teilnehmenden
  • Beschwerdemanagement

Zur Vorbereitung auf die Trägerzulassung führen wir ein internes Audit durch und überprüfen final alle vorliegenden Dokumente. Mit einer abschließenden Management-Bewertung in dokumentierter Form starten wir gemeinsam gut vorbereitet in die Zertifizierung in Form des Zulassungsverfahren. Dieses findet beim Kunden vor Ort statt, sodass auch die Schulungsräume und benötigen Ressourcen auditiert werden können.

Maßnahmenzulassung und Stichprobenauswahl

Um dann „Live“ Fortbildungskurse und Veranstaltungen durchführen zu können, muss im zweiten Schritt auch das Bildungskonzept als Maßnahme nach einem Fachbereich zertifiziert, also zugelassen werden. Bieten Bildungseinrichtungen mehrere Fortbildungen an, so wählt die Zertifizierungsstelle Stichproben zur Überprüfung der Maßnahmenkonzepte aus. Unsere Dienstleistung beinhaltet dabei vor allem die Aufbereitung der dokumentierten Unterlagen sowie die Kalkulation der Bundes-Durchschnittskostensätze. Die bedeutendsten Punkte sind demnach:

  • Inhaltliches Konzept
  • Lernziel
  • Arbeitsmarktrelevanz
  • Kostenkalkulation

Die Begleitung des Maßnahmen-Zulassungsverfahren bieten wir auch Kunden an, die bereits eine Trägerzulassung haben und neue Maßnahmen zulassen wollen.

Durchschnittliche Projektlaufzeiten bis zur Zertifizierung

Regulär können wir mit einer Vorlaufzeit von wenigen Wochen in die Beratung zur Trägerzulassung starten. Dabei ist mit einer Laufzeit von ø zwei Monaten zu rechen bis die benötigen Unterlagen des QM-Trägersystems nachhaltig implementiert sind. Die Maßnahmenzulassung kann dann nochmals regulär innerhalb eines Monats abgeschlossen werden, sofern inhaltlich das Bildungskonzept und benötigte Dozenten sowie deren Qualifikation dokumentiert vorliegen.