ISO 14001 Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

Wir unterstützen bei einer zweckmäßigen Umsetzung der Notfallvorsorge zur Gefahrenabwehr – bedarfsgerecht & angemessen.

Umsetzung der ISO 14001 Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

Die ISO 14001 fordert als moderne Umweltmanagement-Norm von zertifizierten Unternehmen ein Konzept zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr. Diese Anforderung taucht gleich mehrmals in verschiedenen Kapiteln auf und klingt erst einmal komplexer als die Umsetzung im Endeffekt ist. Das Ziel dabei ist, proaktiv Umweltgefährdungen aufzudecken, zu analysieren und durch ein Konzept Umweltschäden im Vorfeld zu verhindern. Ist dies nicht uneingeschränkt möglich, wie z.B. bei allen Unfallgefährdungen, so sind Maßnahmen zur Minderung von Umweltschäden beim Eintritt des Ernstfalls festzulegen.

Zu Beginn sind demnach sämtliche Umweltrisiken zu ermitteln. Hierfür werden alle umweltrelevanten Firmenthemen, die umweltrelevanten Aspekte der Prozesse, sowie bindende Verpflichtungen auf Risiken analysiert. Für die Risikobewertung sollten geeignete Indikatoren festgelegt werden, also mindestens einmal eine Einstufung der Risikorelevanz. Im Rahmen der Bewertung der Umweltaspekte wird analog zum Lebensweg auch nochmals überlegt, in wie weit Notfallsituationen in den einzelnen Phasen eintreten könnten. Je nach ermittelter Risikoeinstufung ist dann eine geeignete Notfallvorsorge per Konzept schriftlich festzuhalten und dieses zur Gefahrenabwehr vor dem Ernstfall auch zu üben. Die Einstufung der Umweltrisiken ist dynamisch und sollte jährlich überprüft werden.

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Mögliche Gefahren mit einem Notfallplan sicher lenken

Sollten die identifizierten Umweltrisiken trotz eingeführter Schutzmaßnahmen zu einer Notfallsituationen führen, hilft ein gut dokumentierter Notfallplan im Ernstfall einen ruhigen Kopf zu bewahren. Grundsätzlich sind für produzierende Unternehmen „austretende Gefahrstoffe, innerbetriebliche Transportunfälle, Be- Entladeunfälle sowie Brand- Löschwasserschäden“ die regelmäßigen Gefahren im Umweltmanagement. Zudem kommen Risiken die auch für Dienstleister und reine Bürobetriebe in Frage kommen. Hierzu zählen Verletzungen der Mitarbeiter im betrieblichen Alltag und an Betriebseinrichtungen.

Ein gut aufgebauter Notfallplan ist entscheidend bei der Verwendung. Grundsätzlich gilt, die digitale Verwaltung der Dokumente ist zeitgemäß, aber im Notfall zahlt sich der schnelle Zugriff auf ausgedruckte und zentral abgelegte Seiten aus. Eine einfache grafische Darstellung mit Bildern oder Symbolen ist hilfreich beim lesen und umsetzten der Notfall-Schritte. Aus dem Plan sollten immer folgende Inhalte hervorgehen: „Beschreibung des Notfalls – wann kommt der Plan zur Anwendung, Zuständigkeiten und zu benachrichtigende Personen, Beschreibungen der Sofortmaßnahme inkl. möglicher Alarmmeldungen sowie die Dokumentation nachdem der Notfall gelöst wurde“. Neben dem Notfallplan, welcher das gesamte Konzept enthält, sollten auch Alarmpläne an relevanten Positionen wie z.B. am Empfang oder am Informations-Board ausgehangen werden. Diese enthalten Kontaktpersonen und Kontaktadressen für reguläre Notfälle, wie z.B. Erste-Hilfe- oder Brand- Notfälle.

Bedeutende Umweltaspekte

Die Ermittlung und Bewertung der bedeutenden Umweltaspekte bildet das Kernstück im Umweltmanagement. Hierbei zeigen sich die relevanten Umweltfaktoren der Prozesse und Produkte von Unternehmen. Die Ermittlung erfolgt dabei für direkte und indirekte Umweltauswirkungen. Direkte Umweltauswirkungen können dabei unmittelbar vom Unternehmen beeinflusst werden, wobei indirekte Auswirkungen solche sind, die nur mittelbar beeinflussbar sind. Es empfiehlt sich die Ermittlung und anschließende Bewertung in einer Matrix darzustellen. Dabei werden die Verursacher (Prozess & Tätigkeiten) innerhalb div. Kategorien, z.B. Output von Emissionen, bewertet. Anschließend ist zu überlegen, in wie weit Notfallsituationen entlang des Lebenswegs auftreten könnten und welche Auswirkungen sich daraus auf die bedeutenden Umweltaspekte ergeben.

Bindende Verpflichtungen

Der Begriff der „bindende Verpflichtungen“ stammt direkt aus der ISO 14001 Norm und meint damit die Einhaltung von rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen. Dementsprechend  sind damit primär Gesetze und Verordnungen gemeint, aber auch Verpflichtungen die mit dem Kunden vereinbart wurden. Um diese Verpflichtungen einhalten zu können sind im ersten Schritt einmal sämtliche, relevante Gesetzte (und anzuwendende Verpflichtungen) zu ermitteln und in einem Rechtskataster zu führen. Danach sind Verantwortliche den einzelnen Gesetzten zuzuordnen – es empfiehlt sich dies. z.B. nach Kategorien zu organisieren. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für die anzuwendenden Gesetze aus diesem Bereich zuständig. Darüber hinaus ist dann die Anwendbarkeit der Gesetze zu bestimmen. Dies sollte so aufgebaut sein, dass es auch auditierbar ist. Letztendlich ist es noch notwendig den Prozess so zu gestalten, dass die Organisation auch über Veränderungen der Gesetze informiert wird. Hier empfiehlt sich z.B. ein Abo bei  » Umwelt-online zu schließen. Im Rahmen des Management-Reviews kann dann zur Aktualität und Einhaltung der Verpflichtungen eine aussagekräftige Bewertung erfolgen.

Unsere Beratung zur Notfallvorsorge

Die Beratung zum angemessenen Umgang mit der Notfallvorsorge und anschließender Gefahrenabwehr gehört mit in unser Beratungskonzept. Im ersten Schritt analysieren wir innerhalb der Risikomatrix mögliche Gefährdungen. Bei der Bewertung empfiehlt es sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit einzubinden, um Fachthemen optimal einzuschätzen. Die konzeptionelle Umsetzung der Prozessdokumentation zur Lenkung dieser Thematik übernehmen wir. Die jeweilige Dokumentation des Konzeptes zur Notfallvorsorge der einzelnen Risiken kann nach Absprache wechselseitig dokumentiert werden. Auch hierbei kann es sinnvoll sein, weitere Stakeholder bei Bedarf mit einzubinden, z.B. die Feuerwehr oder relevante Behörden, u.a. bei Wasserschutzgebieten. Im ISO 14001 Audit unterstützen wir anschließend bei der Abnahme der jeweiligen Firmenlösung, sodass einer Zertifizierung nichts mehr im Wege steht.

Erfahren Sie mehr zu unserer » ISO 14001 Beratung.

Weitere Themen zur Beratung im Umweltmanagement

Der Aufbau eines UM-Systems fordert eine gute Dokumentation und eine regelmäßige Überprüfung durch Audits. Zu folgenden Themen haben wir detaillierte Informationen bereit gestellt: